1.4. Der Gesuchsteller erhob am 24. Mai 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die Verfügungen des Gerichtspräsidenten vom 7. Mai 2024 (Dispensation für die Verhandlung vom 29. August 2024 von D._____, Strafklägerin 2 im Verfahren ST.2023.31) und 21. Mai 2024 (Abweisung des Konfrontationsantrags). Des Weiteren stellte er im Zusammenhang mit diesen Verfügungen erneut ein Ausstandsgesuch gegen den Gerichtspräsidenten. Mit Entscheid [...] vom 31. Juli 2024 trat die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau auf die Beschwerde nicht ein und wies das Ausstandsgesuch ab.