1.3. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 beantragte der Gesuchsteller u.a. den Ausstand von E._____, Präsident des Bezirksgerichts Q._____ (nachfolgend: Gerichtspräsident). Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau trat mit Entscheid [...] vom 30. November 2023 auf das Ausstandsgesuch nicht ein.