3.2.3. 3.2.3.1. Der Beschwerdeführer schildert in der Beschwerde zunächst den bereits bekannten Sachverhalt (Reservation zweier Gäste im E._____; wegen räumlicher Unübersichtlichkeit hätten diese Gäste irrtümlicherweise an einem Tisch der C._____ Platz genommen; der Beschuldigte habe die Gäste nicht aufgeklärt, obwohl ihm keine Reservation vorgelegen habe; die Gäste hätten den Irrtum erst bemerkt, als ihnen das Essen serviert worden sei). Die räumliche Situation zwischen den beiden Betrieben sei objektiv unübersichtlich. Täglich setzten sich Gäste, meist ortsunkundige Besucher, versehentlich an die falschen Tische.