Am 27. März 2024 sei die Wunde aufgrund eines positiven Tinel-Zei- chens im Wundbereich sowie einer distalen Hypästhesie erneut eröffnet und operiert worden. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess hierfür am 18. Juni 2025 einen Strafbefehl gegen die Beschwerdeführerin, mit dem sie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 70.00 sowie zu einer Busse von Fr. 3'150.00 verurteilt wurde. Nach der am 27. Juni 2025 erhobenen Einsprache der Beschwerdeführerin ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg am Strafbefehl festhalten und beim Bezirksgericht Laufenburg die entsprechende Sanktion beantragen wird.