durch das geöffnete Fahrzeugfenster in Richtung des Kopfes von B._____ geschlagen. B._____ habe den Schirm ergriffen und festgehalten, woraufhin die Beschwerdeführerin ihr den Schirm gewaltsam entrissen habe. Dabei habe B._____ eine Riss-Quetschwunde am rechten Ringfinger erlitten, die ärztlich habe versorgt und mit zwölf Stichen genäht werden müssen. Am 27. März 2024 sei die Wunde aufgrund eines positiven Tinel-Zei- chens im Wundbereich sowie einer distalen Hypästhesie erneut eröffnet und operiert worden.