3.3. 3.3.1. Der Beschwerdeführerin wird zur Last gelegt, sich am 10. März 2024 in X._____ der einfachen Körperverletzung, der Drohung sowie der Beschimpfung zum Nachteil von B._____ schuldig gemacht zu haben. B._____ habe an diesem Tag den Ex-Partner der Beschwerdeführerin, zugleich Vater der gemeinsamen Kinder, dabei begleitet, die Kinder nach einem Besuch an den Wohnort der Beschwerdeführerin zurückzubringen. Als die Beschwerdeführerin B._____ auf dem Beifahrersitz des Fahrzeugs ihres Ex-Partners bemerkt habe, habe sie diese mit den Worten "Du Schlampe, ich bringe dich um" beschimpft und bedroht. Anschliessend habe sie mit einem geschlossenen, jedoch ausgefahrenen Taschenschirm