Sie bringe sich immer wieder unabsichtlich in Schwierigkeiten, da sie Termine nicht im Griff habe und Schreiben verschiedener Behörden nicht verstehe. Sie bemühe sich sehr, ihre Sachen richtig zu machen. Sie sei über ein Jahr lang schwer krank gewesen und habe der Gemeinde trotz mehrmaliger Aufforderung die Krankenkassenrechnungen nicht gebracht, sodass sie betrieben worden sei. Schreiben an die SVA zur Geltendmachung von Familienzulagen würden jeweils durch die Sozialdienstleiterin vorbereitet. Die Sozialdienstleiterin gelange deshalb zur Einschätzung, dass die Beschwerdeführerin nicht in der Lage sei, das Strafverfahren allein zu bestreiten.