2.3. Mit Schreiben vom 28. Juli 2025 gelangte die Gemeindekanzlei X._____ an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau (als Beilage zur Beschwerde der Beschwerdeführerin) und führte aus, die Sozialdienstleiterin begleite die Beschwerdeführerin seit mehreren Jahren, da sie erwerbslos sei. Die Beschwerdeführerin benötige sehr viel Unterstützung bei der Erledigung ihrer administrativen Arbeiten. Abläufe müssten ihr mehrmals erklärt und Schritt für Schritt aufgezeigt werden. Sie bringe sich immer wieder unabsichtlich in Schwierigkeiten, da sie Termine nicht im Griff habe und Schreiben verschiedener Behörden nicht verstehe.