Lediglich die Aussagen der Beteiligten gingen auseinander, beziehungsweise habe die Beschwerdeführerin teilweise die Aussage verweigert. Im Übrigen habe sie anlässlich ihrer Befragung angemessen geantwortet, ohne Schwierigkeiten zu zeigen. Die Beschwerdeführerin habe die Grundschule besucht, sei als Küchenangestellte und mehrere Jahre im Service tätig gewesen und habe 2009 ein Fernstudium begonnen, das sie aufgrund der Geburt ihres ersten Kindes abgebrochen habe. Zudem werde sie durch die Sozialhilfe unterstützt und erhalte Alimente, was darauf hinweise, dass sie regelmässig mit Behörden und dem Rechtssystem in Kontakt stehe.