3. 3.1. Gegen diese ihr am 22. Juli 2025 zugestellte Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 29. Juli 2025 (Postaufgabe) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und ersuchte um deren Aufhebung sowie um Bewilligung der amtlichen Verteidigung. Der Beschwerde lag ein Schreiben der Gemeindekanzlei X._____ an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 28. Juli 2025 bei, mit welchem diese um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für die Beschwerdeführerin bat.