1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg verurteilte A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) mit Strafbefehl vom 18. Juni 2025 (STA6 ST.2024.1697) wegen am 10. März 2024 begangener einfacher Körperverletzung, Drohung und Beschimpfung zum Nachteil von B._____ zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 70.00 bei einer Probezeit von 2 Jahren und einer Busse von Fr. 3'150.00, Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage. 1.2. Die Beschwerdeführerin erhob am 27. Juni 2025 Einsprache gegen den Strafbefehl vom 18. Juni 2025 und beantragte gleichentags die Einsetzung von Rechtsanwalt Cornel Wehrli, substituiert durch MLaw Ayca Yalcin, als amtlichen Verteidiger.