Am 8. und 9. Juli 2025 ersuchte der Beschwerdeführer per E-Mail um Verschiebung der Hauptverhandlung (act. 131 und 141), mit der Begründung, dass am 5. Juli 2025 eine weitere Buchung für den von ihm und seiner Frau geführten Hotelbetrieb eingegangen sei und er keine Vertretung finden könne. Da seine Frau den Betrieb mit vier gebuchten Chalets nicht alleine führen könne, könne er den Verhandlungstermin nicht wahrnehmen. -7-