2.9. Mit Verfügung vom 11. Juli 2025 schrieb die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg das Verfahren infolge Rückzugs der Einsprache als erledigt von der Kontrolle ab und stellte fest, dass der Strafbefehl ST.2025.1349 der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 3. April 2025 in Rechtskraft erwachsen sei. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 23. Juli 2025 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die ihm am 16. Juli 2025 zugestellte Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg vom 11. Juli 2025 und beantragte deren Aufhebung sowie die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zur Durchführung der Hauptverhandlung.