2.5. Mit E-Mail vom 9. Juli 2025 ersuchte der Beschwerdeführer erneut persönlich um Verschiebung der Hauptverhandlung. 2.6. Mit Eingabe vom 9. Juli 2025 liess der Beschwerdeführer über seinen Verteidiger um Verschiebung der Hauptverhandlung ersuchen und mitteilen, dass er nicht auf den ihm zustehenden Rechtsschutz verzichte und von -3- seinem Recht auf gerichtliche Überprüfung des Strafbefehls ausdrücklich Gebrauch mache.