1.2. Am 6. Mai 2025 überwies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg den Strafbefehl als Anklageschrift zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Laufenburg. 2. 2.1. Mit Verfügung vom 20. Mai 2025 ordnete die Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg die Befragung des Beschwerdeführers anlässlich der Hauptverhandlung an und forderte ihn zur Einreichung diverser Unterlagen auf.