Anfechtungs- Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Laufenburg vom gegenstand 11. Juli 2025 betreffend Rückzug der Einsprache / Rechtskraft des Strafbefehls in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg erliess am 3. April 2025 einen Strafbefehl gegen den Beschwerdeführer wegen Fahrens ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 lit. b SVG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG). Der Beschwerdeführer erhob am 15. April 2025 (Postaufgabe 16. April 2025) Einsprache gegen den ihm am 7. April 2025 zugestellten Strafbefehl.