4.2.3. In den Akten befinden sich zwei Schreiben des Beschuldigten zu Handen des Bezirksgerichts Bremgarten im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens OF.2025.42. Im ersten Schreiben vom 27. April 2025 führte der Beschuldigte aus, Schuhe und weitere Kleidungsstücke seien durch einen Saunabrand zerstört worden. Im zweiten Schreiben vom 26. Juni 2025 führte er aus, er habe "auch keine Entschädigung vom Brandschaden" erhalten. Inwiefern diesbezüglich überhaupt widersprüchliche Aussagen des Beschuldigten vorliegen sollten, ist nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch im Beschwerdeverfahren nicht weiter belegt.