3.2.2. Dem von der Beschwerdeführerin eingereichten Schreiben des Beschuldigten ist Folgendes zu entnehmen: "Bitte schick mir den Wohnungsschlüssel zurück. Ich habe den Bericht über den Bandura-Spieler gesehen wie er sich zum Militär gemeldet hat. Wen ich den Schlüssel bis 15. Januar 2024 nicht erhalte, werde ich dafür sorgen, dass Dein Sohn D._____ kein S-Sta- tus mehr bekommt und ausgewiesen wird. Gruss E._____". Aus dem Wortlaut ergibt sich, dass der Beschuldigte den von ihm angedrohten Nachteil (Veranlassung des Entzugs des Schutzstatus S bzw. der Ausweisung des Sohnes der Beschwerdeführerin) mit einem weitergehenden Zweck - 10 -