3. 3.1. Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten vor, in einem an sie gerichteten Schreiben damit gedroht zu haben, dafür zu sorgen, dass ihrem Sohn der Schutzstatus S entzogen und er ausgewiesen werde, sofern sie ihm einen Wohnungsschlüssel nicht bis zum 15. Januar 2024 retourniere (vgl. Beschwerde, S. 3 und Beilage 2).