1.3.5. 1.3.5.1. Die Beschwerdeführerin führt weiter aus, am 28. November 2021 seien im Zuge eines Kellerbrands im Haus an der "X-Strasse 10" (richtig: V- Strasse 10) zahlreiche ihrer persönlichen Gegenstände zerstört worden. Der Beschuldigte habe einerseits vor Gericht behauptet, die Gegenstände seien verbrannt, andererseits habe er in einer separaten Erklärung behauptet, er habe diese ohne ihr Wissen und Einverständnis ukrainischen Flüchtlingen überlassen. Damit liege entweder eine unrechtmässige Aneignung und Verletzung der ehelichen Gütertrennung oder eine falsche Zeugenaussage vor. Die widersprüchlichen Aussagen stellten zudem Prozessbetrug dar (Beschwerde, S. 4 f.).