1.3.3. 1.3.3.1. Weiter wendet sich die Beschwerdeführerin gegen die Nichtanhandnahme der Strafsache in Bezug auf Vorfälle im Zusammenhang mit einer durch Begehung einer Urkundenfälschung vorgenommenen Übertragung von Kontrollschildern des Fahrzeugs Mercedes mit dem Kennzeichen aaa (vgl. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. Juni 2025 [STA4 ST.2025.1741]). Die Beschwerdeführerin führt aus, es sei trotz klarer Urkundenfälschung und mehrfacher Aufforderung ihrerseits keine Sicherstellung oder Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt. Ausserdem bestünden Hinweise auf ein verschwiegenes Unfallereignis.