Jedenfalls gab die Geschädigte an, er habe darauf hingewirkt, anzugeben, dass der Sturz beim Schliessen des Fensters geschehen sei. Die Geschädigte nahm die Schuld für den Sturz denn auch zunächst auf sich und stellt den Beschwerdeführer als liebevollen Ehemann dar, der "so etwas nie tun würde". Dass möglicherweise bereits Beeinflussungen stattgefunden haben, bedeutet jedoch entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers nicht, dass mit der Untersuchungshaft vorliegend nicht auch weitere Beeinflussungsversuche verhindert werden könnten und müssten. Jedenfalls gab die Geschädigte an, Angst zu haben, wenn der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen würde.