Auch versuchte sie zunächst, den Beschwerdeführer, ihren Sohn und letztlich das Bild einer intakten Familie zu schützen, indem sie den Beschwerdeführer nicht belastete. Wie bereits ausgeführt, ist dieses Aussageverhalten aber geradezu typisch in Fällen häuslicher Gewalt. Zwar scheint es wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer bereits auf dem Weg ins Spital versuchte, auf die Aussagen der Geschädigten einzuwirken. Jedenfalls gab die Geschädigte an, er habe darauf hingewirkt, anzugeben, dass der Sturz beim Schliessen des Fensters geschehen sei.