Die Entscheidung, seine Frau selbst ins Spital zu fahren, könne mit Schock und fehlenden Sprachkenntnissen erklärt werden. Eine Beeinflussung könne höchstens auf dem Weg ins Spital stattgefunden haben. Wenn die Beeinflussung bereits stattgefunden habe, sei eine weitere Beeinflussung nun nicht mehr möglich. Die Geschädigte habe ihn vollständig entlastet. Diese Version könne aus Sicht des Beschwerdeführers gar nicht mehr "günstiger" werden.