Die Geschädigte zeichnet das Bild eines gewalttätigen und krankhaft eifersüchtigen Ehemannes. Gestützt auf die Aussagen der Geschädigten ist zudem davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer die Tat geplant hat, zumal er der Geschädigten gegenüber sagte, er habe es bereits am Vortag mit ihr erledigen wollen. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, an den Aussagen der Geschädigten zu zweifeln.