__ gewaltsame Handlungen im Sinne einer körperlichen Auseinandersetzung. Auch beim Beschwerdeführer wurden verschiedene kleinere Verletzungen festgestellt. Auch diesbezüglich stellt Dr. med. D._____ fest, dass die Verletzungen einzig durch eine körperliche Auseinandersetzung bzw. Abwehrhandlungen erklärbar seien. Dass diese von der Arbeit als Lastwagenchauffeur stammen könnten, schliesst Dr. med. D._____ hingegen aus. Im Weiteren wird festgehalten, dass sich die Beschwerdeführerin in Lebensgefahr befunden habe.