Der Beschwerdeführer habe folgende Verletzungen aufgewiesen: - Frische Kratzdefekte an den Armen linksseitig im Brustbereich, welche durch eine körperliche Auseinandersetzung/Abwehrhandlungen (Fingernägel) entstanden sein könnten. Dass die Verletzungen bei der Arbeit als Lastwagenchauffeur entstanden seien, sei weder aufgrund von Lage noch Morphologie plausibel.