Bei der Eröffnung der Festnahme (act. 31 ff.) hat der Beschwerdeführer seine anfänglichen Aussagen im Wesentlichen bestätigt. 3.3.5. Im Festnahmerapport der Kantonspolizei Aargau vom 10. Juli 2025 wurde festgehalten, auch der gemeinsame Sohn habe ausgesagt, es habe keinen Streit gegeben (act. 67).