Dieser habe ihr gesagt, sie dürfe nicht sagen, was passiert sei, da die Polizei den Vater sonst mitnehme. Sie habe anfangs nicht zugeben wollen, was passiert sei, da sie nicht wolle, dass ihr Sohn ohne Vater aufwachse. Es gebe aber täglich Probleme mit ihrem Mann, dem Beschwerdeführer. Sie habe Angst um sich und ihren Sohn, wenn der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen werde. Gestützt auf diese Aussagen hat die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Strafuntersuchung am 23. Juli 2025 auf den Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung ausgedehnt.