Der Beschwerdeführer habe dann den Gürtel genommen und gesagt, sie solle im Wohnzimmer auf ihn warten. Sie habe gedacht, er wolle sie mit dem Gürtel erwürgen oder schlagen bis sie nicht mehr atme. Sie habe gewusst, dass sie gehen musste, da sie sonst sterben würde. Da sie nicht gewusst habe, ob die Türe verschlossen sei, sei nur der Balkon geblieben. Sie sei einfach gerannt, über das Geländer und sei gefallen. Die Storen im ersten Stock seien wohl geöffnet gewesen, was sie während des Herunterfallens gespürt habe. Sie sei dann ins Gras gefallen. Der Beschwerdeführer sei zu ihr gekommen und habe sie gefragt, ob sie noch lebe und ob er die Ambulanz rufen solle.