Der Verteidiger des Beschwerdeführers hat keine Kostennote eingereicht. Für das Verfassen der Beschwerde und der Stellungnahme vom 18. August 2025 erscheint der Beschwerdekammer in Strafsachen ein Zeitaufwand von insgesamt sechs Stunden als angemessen. Da es sich um einen Fall mittlerer Schwierigkeit handelt, ist der Stundenansatz von Fr. 240.00 anzuwenden. Das Honorar beträgt somit Fr. 1'440.00. Hinzu kommen die Auslagenpauschale von 3 % des Honorars, ausmachend Fr. 43.20, und 8,1 % MWSt auf Fr. 1'483.20, ausmachend Fr. 120.15. Dem Verteidiger - 12 -