fängnis Aarau Telli (Beschwerdeantwortbeilage 2) in Anbetracht der dortigen baulichen Gegebenheiten im Übrigen wesentlich vermindert werden. 4.2.3. Andere konkrete Indizien für die Annahme von Kollusionsgefahr oder Hinweise auf eine Gefährdung der Ordnung und Sicherheit in der Haftanstalt im Zusammenhang mit Besuchen der Ehefrau und des gemeinsamen Sohnes beim Beschwerdeführer liegen ebenfalls nicht vor. - 11 -