4.2.2. Weiter sollen gemäss den Ausführungen in der angefochtenen Verfügung konkrete Hinweise bestehen, dass "verschiedene Personen" am 6. Juli 2025 versucht hätten, ausserhalb der offiziellen Besuchszeiten und unter Umgehung der vorgesehenen Überwachung direkt von ausserhalb der Haftanstalt Kontakt zum Mitbeschuldigten O._____ aufzunehmen. Um welche Personen es sich handelte, wurde nicht gesagt. Der E-Mail-Nachricht des Polizeibeamten S._____ an die fallführende Staatsanwältin vom 8. Juli 2025 ist jedoch zu entnehmen, dass es sich bei den "verschiedenen Personen" um I.____