Gemäss der Ehefrau hätten sie jedoch stets eine Stunde zur Verfügung gehabt, was das Zentralgefängnis Lenzburg später bestätigt habe und wohl der Hausordnung entspreche. Dem Beschwerdeführer habe es überhaupt nicht gepasst, dass der Besuch bereits nach 30 Minuten hätte beendet werden sollen. Zudem habe er nach 30 Minuten auf die Toilette - 10 -