Darüber hinaus bestehe das Risiko, dass die Ehefrau als Übermittlerin sensibler Informationen oder Instruktionen fungieren könnte. Dies auch im Hinblick darauf, dass sie sich unmittelbar nach der Tat und bis zur Verhaftung des Beschwerdeführers mit ihm zusammen an der R-Strasse in Q._____ aufgehalten habe. Auch dies rechtfertige eine temporäre Einschränkung des Besuchsrechts.