19. Juni 2025 einen Vollzugsangestellten während eines Besuchs im Zentralgefängnis Lenzburg beschimpft haben. Weiter lägen konkrete Hinweise vor, dass verschiedene Personen am 6. Juli 2025 versucht hätten, ausserhalb der offiziellen Besuchszeiten und unter Umgehung der vorgesehenen Überwachung direkt von ausserhalb der Haftanstalt Kontakt zum Mitbeschuldigten O._____ aufzunehmen. Aufgrund der örtlichen Nähe der Haftanstalten könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch der Beschwerdeführer Ziel solcher Versuche sei oder sein werde.