am 12. Mai 2025 sowie am 3. und 19. Juni 2025, seinem Schwager I._____ am 6. und 20. Mai 2025 sowie am 19. Juni 2025, seinem Vater J._____ am 20. Mai 2025 und am 19. Juni 2025, seinem Schwager K._____ und seiner Schwägerin L._____ am 3. Juni 2025 sowie seinem Onkel M._____ und seiner ehemaligen Tagesmutter N._____ am 19. Juni 2025 (Haftakten Reg. 2.1). In Anbetracht der Daten, an denen die Einzelbewilligungen ausgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass die bewilligten Besuche beim Erlass der angefochtenen Verfügung am 8. Juli 2025 bereits stattgefunden hatten. Der Beschwerdeführer hat dazu auch nichts anderes vorgebracht.