2.3. Am 30. Juni 2025 wurde A._____ vom Zentralgefängnis Lenzburg in das Bezirksgefängnis Aarau Amtshaus und am 9. Juli 2025 von dort in das Untersuchungsgefängnis Aarau Telli verlegt. -3- 3. 3.1. Gegen die ihm am 9. Juli 2025 zugestellte Verfügung vom 8. Juli 2025 erhob A._____ bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Eingabe vom 21. Juli 2025 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 8. Juli 2025 (STA5 ST.2025.1756) sei vollumfänglich aufzuheben;