__ am 20. Mai 2025 und am 19. Juni 2025 sowie seinem Schwager K._____ und seiner Schwägerin L._____ am 3. Juni 2025 Einzelbewilligungen zum Besuch von A._____ erteilt. M._____, einem Onkel von A._____, und N._____, seiner ehemaligen Tagesmutter, wurde am 19. Juni 2025 je mit einer Einzelbewilligung ebenfalls erlaubt, A._____ zu besuchen. 2.2. Am 8. Juli 2025 verfügte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach: " Sämtliche Besuchsbewilligungen für A._____, z.Z. im Amtshaus Aarau, werden per sofort und bis auf Weiteres aufgehoben."