5.2.3. Der Verteidiger des Beschuldigten macht mit Kostennote vom 27. März 2025 einen Aufwand von insgesamt 8 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 240.00 nebst Auslagen von 3 % und Mehrwertsteuer von 8.1 % (total Fr. 2'137.80) geltend. - 13 -