Die Staatsanwaltschaft könne medizinische Daten nicht korrekt beurteilen. Dieser Ansicht der Beschwerdeführerin kann nicht gefolgt werden. Sie wäre durchaus verpflichtet gewesen, ihre Anschuldigungen und einen Anfangsverdacht gegenüber der Staatsanwaltschaft zu plausibilieren. Durch das Unterlassen jeglicher Mitwirkung verwehrte die Beschwerdeführerin der Staatsanwaltschaft Baden die Möglichkeit, die Plausibilität eines Zusammenhangs zwischen der Schädlingsbekämpfung mit dem Insektizid "Ficam D" und ihren gesundheitlichen Beschwerden weiter zu prüfen. Angesichts des frühen - 11 -