2024, Frage 38; E-Mail-Nachricht vom 2. April 2024 an die Kantonspolizei Aargau). Um glaubhaft darzulegen, dass ihre Beschwerden tatsächlich auf eine neurotoxische Wirkung von "Ficam D" zurückzuführen sein könnten, hätte die Beschwerdeführerin der Staatsanwaltschaft Baden daher weitere medizinische Unterlagen vorlegen müssen. Dies betrifft insbesondere die laut Bericht der neurologischen Sprechstunde des Kantonsspitals C._____ vom 23. November 2023 geplante MRI-Untersuchung sowie allfällige Folgeuntersuchungen und gilt umso mehr, als die Beschwerdeführerin gegenüber der Kantonspolizei Aargau noch am 2. April 2024 angegeben hatte, weiterhin in ärztlicher Behandlung zu sein.