Da keine weiteren medizinischen Unterlagen vorgelegt wurden, kann kein rechtsgenüglicher Kausalzusammenhang zwischen der Schädlingsbekämpfung mit dem Insektizid "Ficam D" und den angeblich fortbestehenden Beschwerden der Beschwerdeführerin hergestellt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, als die von ihr geltend gemachte Muskelschwäche im rechten Bein nicht offensichtlich mit den im "Sicherheitsdatenblatt Ficam D" (Version 7 / D, Abschnitt 4.2) aufgeführten akut und verzögert auftretenden Symptomen übereinstimmt und nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auch keine weiteren Vorfälle mit "Ficam D" bekannt sind