Sprechstunde vom 23. November 2023, S. 3). Da keine weiteren medizinischen Unterlagen vorgelegt wurden, kann kein rechtsgenüglicher Kausalzusammenhang zwischen der Schädlingsbekämpfung mit dem Insektizid "Ficam D" und den angeblich fortbestehenden Beschwerden der Beschwerdeführerin hergestellt werden.