Unter "Beurteilung" wird darin festgehalten, dass die Beschwerdeführerin aufgrund einer seit mehreren Monaten bemerkten Asymmetrie der Oberschenkelmuskulatur und einer Schwäche des rechten Beins vorstellig geworden sei. Klinisch-neurologisch zeige sich eine proximal betonte Schwäche des rechten Beins sowie eine Atrophie der Glutealmuskulatur auf derselben Seite. Die Muskulatur sei dort diffus verhärtet, wobei diese Auffälligkeiten im Bereich einer kutanen Gefässmalformation aufgetreten seien, welche bereits vor vielen Jahren gelasert worden sei. Darüber hinaus sei der Reflexstatus sowie die Sensibilität unauffällig.