Einerseits wurde die Probe erst rund vier Monate nach dem Ereignis am 2. August 2023 eingereicht und lässt sich deren Herkunft daher nicht mehr verlässlich nachweisen. Andererseits gäbe auch eine auf "Ficam D" positive Probe keinen Aufschluss darüber, ob die Beschwerdeführerin tatsächlich – insbesondere in einer für eine gesundheitliche Schädigung relevanten Menge bzw. Dauer – über die Haut, die Atemwege oder in sonstiger Weise mit dem Insektizid in Berührung kam.