4.4. 4.4.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, anlässlich der Sicherung der Leiter gesehen zu haben, wie das vom Beschuldigten verwendete Insektizid "Ficam D" während des Sprühvorgangs am Dachfenster in Form von weissem Pulver herabgerieselt sei. Da es danach auch Rückstände am Boden gehabt habe, gehe sie davon aus, dass es auch sie getroffen habe. Der Beschuldigte habe gesagt, dies sei nicht so schlimm und sie könne dies mit Wasser wegputzen (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. Januar 2024, Fragen 16 und 17).