das Wespennest sprühte, während die Beschwerdeführerin die Leiter sicherte (Service-Rapport der [...] vom 2. August 2023; E-Mail-Nachrichten der [...] an die E._____ AG vom 13. und 14. November 2023; Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 8. Januar 2024, Fragen 16 und 27). Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin durch die erwähnten Arbeiten des Beschuldigten mit dem Insektizid "Ficam D" in Berührung gekommen ist und infolgedessen gesundheitliche Schäden im Sinne einer Körperverletzung erlitten hat.