die Beschwerde daher abzuweisen ist. 4.3. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und unbestritten, dass der Beschuldigte als Mitarbeitender der [...] am 2. August 2023 ein Wespennest im Aussenbereich des Dachs des Wohnhauses der Beschwerdeführerin im Rahmen der Schädlingsbekämpfung unter anderem mit dem Insektizid "Ficam D" behandelte. Ebenso unbestritten ist, dass er sich hierfür im Innenbereich der Wohnung der Beschwerdeführerin auf eine Leiter begab und das Insektizid durch ein naheliegendes Dachfenster unter einen Dachziegel auf -8-