Es stelle sich deshalb die Frage von Korruption (Beschwerde, Abs. 5). Beim eigentlichen Auftraggeber handle es sich um D._____, der offenbar ein Grossrat im Kanton Aargau sei und dessen Namen immer wieder aus den Akten verschwunden sei. Es sei zu überprüfen, inwieweit die Täter aus rassistischen Motiven gehandelt hätten und ob es Bezüge zu internationalen rechtsextremen Straftaten gebe (Beschwerde, Abs. 6). -5-